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Mehrtageskarten
TIPP! Bad Kleinkirchheimer Ski-Saisonkarten!
Beim Kauf einer Saisonkarte erhalten Sie einen Treuebonus.
Info Tel. 04240 / 8282-201 o.202
Preise & Saisonzeiten 2009/2010
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| Hauptsaison 20.12.2009 - 13.03.2010 04.04.2010 - Saisonende |
Nebensaison Saisonstart - 19.12.2009 14.03.2010 - 03.04.2010 |
| -> Erwachsene -> Jugendliche/Senioren -> Kinder |
-> Erwachsene -> Jugendliche/Senioren -> Kinder |
| Bergbahnen | |
| mit Thermen (Therme St. Kathrein: Tageseintritt; Thermal Römerbad: 3 Stunden) |
Der Top Ski Kärnten Pass Gold ist in ganz Kärnten gültig. Halbtage können nur am ersten Tag verbraucht werden.
Aufenthaltsdauer Thermen: St. Kathrein ganztägig, Thermal Römerbad 3h
Tarifgruppen
Erwachsene: Jahrgänge ab 1990
Jugendliche: ausweispflichtig, Jahrgang 1991 bis 1994
Senioren: Damen ab 60 Jahre (Jahrgang 1949); Herren ab 65 Jahre (Jahrgang 1944)
Kinder: Jahrgang (1995– 2003), ausweispflichtig ab 1,50 m Körpergröße, Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener haben Freifahrt, wenn das Kind keinen eigenen Sitzplatz beansprucht. Für Kinder von 4 – 6 Jahren, die allein ein Fahrbetriebsmittel benutzen, ist ein Skipass erforderlich. Die Beförderung erfolgt nur nach den gültigen Beförderungsbedingungen.
Preisänderung und Irrtum vorbehalten! Ab 8 Tagen Lichtbild erforderlich. Keycard erforderlich (Einsatz 5 Euro)
Fahrbetriebszeit:
9.00 Uhr bis 16.00 Uh
Allgemeine Informationen – Geschäftsbedingungen
Gruppenermässigung auf Anfrage
Bestimmungen über Rückgabe von Zeitkarten
- Liftkarten können grundsätzlich nur rückvergütet werden, wenn Fahrgäste durch Skiunfall oder Krankheit, die durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, unsere Bahnen und Liftanlagen nicht mehr benutzen können. Der Tag kann jedoch nur angerechnet werden, wenn die Karte bis 10.00 Uhr an einer der Verkaufsstellen hinterlegt wurde.
- Tages-, Halbtageskarten und andere Tages-Zeitkarten können nicht mehr rückvergütet werden, wenn mit der Karte eine Fahrt getätigt wurde.
- Skipässe werden anteilsmäßig rückvergütet, wenn Punkt 1 erfüllt ist.1,5 bis 14 Tages-Skipässe: Für die benutzten Tage wird der zutreffende Skipass vom gelösten in Abrechnung gebracht. Die Differenz, abzgl. Bearbeitungsgebühr, wird während der Verkaufszeiten bar ausbezahlt. Saisonskipässe: Bei Saisonskipässen werden je Betriebswoche der Bergbahnen 10% abgezogen. Der Differenzbetrag, abzgl. Bearbeitungsgebühr, wird während der Verkaufszeiten bar ausbezahlt.
- Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeldersatz geleistet werden, hier erfolgt die Vergütung in Form einer Geldgutschrift.
- Eine anteilsmäßige Rückvergütung der Fahrpreise wegen teilweiser Einstellung von Liftanlagen erfolgt nicht.
- Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt! Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechung, Sperrung von Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.
Alle Skipässe ab 1,5 Tagen sind in allen Kärntner Skigebieten gültig. Tageskarten, Skipässe und Ski-Thermen-Karten werden an allen Verkaufsstellen und Mehrtages-Skipässe ausschließlich auf Keycards ausgegeben. Für Keycards wird eine Kaution eingehoben.
Badekarten erhalten Sie nur in den Thermen.
Alle Zeitkarten können täglich auch im Vorverkauf erworben werden. Zeitkarten sind nicht übertragbar. Für verlorengegangene Skipässe kann kein Ersatz geleistet werden. Die Zeitkartenkontrolle erfolgt mit automatischen Lesegeräten. Im Skigebiet werden stichprobenweise Kontrollen durchgeführt. Jede mißbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug der Karte und die Einhebung eines Straftarifes zur Folge. Eine Strafanzeige behalten wir uns vor.
Wir weisen darauf hin, daß nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.
Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuelle Betriebs- und Wettersituation vor Kauf Ihres Skipasses. Unvorhergesehene Wettersituationen, welche teilweise eine Einstellung von Liften, Bahnen oder Pisten erfordern, erheben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung des Skipasses. Ein eingeschränktes Angebot berechtigt nicht zu einem preisreduzierten Skipass.
Die Personenbeförderung erfolgt nach den Beförderungsbedingungen der einzelnen Liftanlagen in der jeweils geltenden Fassung.
Nach den Bestimmungen des Forstgesetzes (§ 33) ist das Skifahren im Jungwald, durch Forstkulturen und im angrenzenden Waldbereich der offiziellen Pisten ausnahmslos untersagt.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
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